Schande: Wie wird Néstle zum Biopiraten?


Erklärung von Bern: 
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NEWSLETTER 4 | 11. APRIL 2012


Liebe Leserin, lieber Leser

Können Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden für Straftaten, die sie im Ausland begehen? Das hängt vor allem von der Gesetzgebung der Staaten ab, in denen die Konzerne sitzen. In Holland steht zurzeit Shell wegen in Nigeria begangener Umweltdelikte vor Gericht. Unvorstellbar in der Schweiz? Am 6. März wurde Nestlé vom  European Council for Constitutional and Human Rights (ECCHR) angezeigt, im Fall des ermordeten kolumbianischen Gewerkschafters Luciano Romero. Zum ersten Mal muss sich damit ein Schweizer Konzern in seinem Heimatland für im Ausland begangene Menschenrechtsverletzungen juristisch verantworten – wenn die Staatsanwaltschaft entscheidet, der Klage nachzugehen. To be continued.

ROOIBOS-RAUB: NESTLÉ BETREIBT BIOPIRATERIE MIT SÜDAFRIKANISCHEN PFLANZEN

Videostill aus dem Rooibos-Nestlé-Biopiraterie-Film

Nestlé macht aktuell nicht nur mit der oben genannten Klage von sich reden. 2010 beantragte Nestlé fünf Patente auf die kommerzielle Anwendung von Rooibos und Honeybush. Absurd, nicht nur weil diese Pflanzen in Südafrika seit jeher als Heilpflanzen verwendet werden. Nestlé verletzt zudem südafrikanisches Recht. In einem neuen, kurzen Dokumentarfilm zeigen wir, wie Nestlé zum Biopiraten wurde
Unterstutzen Sie die ArbeitsrechtlerinnenDen Film anschauen

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